Sie oder Ihren Eltern sind vermögende Privatperson, Immobilienbesitzer oder Unternehmer. Ihnen stellt sich die Frage der generationsübergreifenden Weitergabe des Familienvermögens.
Die gesetzliche Erbfolge ist zumeist wenig geeignet, Ihr Vermögen zu bewahren, vor der Zersplitterung zu schützen und auch eine langfristig sachgerechte effiziente Bewirtschaftung zu gewährleisten.
Dies gilt in besonderem Maße, wenn Sie sich heute allein um die Vermögensbewirtschaftung kümmern, und Ihre nachfolgenden Familienmitglieder überwiegend andere Lebensziele verfolgen. Oder wenn Familienmitglieder in Patchwork-Konstellationen leben. Oder wenn Sie vielleicht gar keine Kinder haben. In allen diesen Fällen stellt sich die Herausforderung der Vermögensnachfolge mit jeweils gänzlich anderen und sehr individuellen Facetten.
Sie möchten die höchstpersönliche Frage, wie das Familienvermögen genutzt und weitergegeben werden soll, wohlüberlegt nun angehen und in den nächsten Jahren auch tragfähig beantworten. Hierzu gehören Überlegungen, welche inner- und außerfamiliären Zwecke mit dem Vermögen langfristig verfolgt werden sollen, und wer dann für die Umsetzung verantwortlich sein soll, wenn Sie dies nicht mehr können oder wollen.
Vielleicht möchten Sie sich auch zeitnah persönliche Freiräume schaffen, die Vorstellungen zu Ihrer weiteren Lebensplanung zu verwirklichen.
Hierzu möchten Sie vielleicht die Verantwortung für das Familienvermögen schrittweise und zweckgebunden an geeignete Vermögens- und Vertrauensträger weitergeben, die Ihren Familienmitgliedern und -nachfolgern dabei helfen, ihre jeweiligen Vorstellungen bestmöglich umzusetzen.
Wahrscheinlich möchten Sie dabei das Tempo der Übergabe selbst bestimmen und lebenslang eine angemessene Überwachungsfunktionen ausüben.
Ihnen ist es allerdings wichtig, dass das Familienvermögen auch dann flexibel nutzbar ist und bleibt, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Dies gilt nicht nur im Falle Ihrer Krankheit oder ihres Ablebens, sondern auch zum Beispiel in Bezug auf sich ändernde Bedarfssituationen und mögliche künftige Umzüge Ihrer Familienangehörigen.
Auch soll das Familienvermögen selbst in kurzer Zeit umziehen können, falls sich dies – zum Beispiel auf Grund veränderter Verhältnisse in Ihrem Wohnsitzland oder auch in Europa - als notwendig erweist. Hierbei muss gewährleistet sein, dass die seitens des Stifters getroffenen inhaltlichen Vermögensdispositionen zu Gunsten der Begünstigten verlässlich erhalten bleiben.
Eine richtig strukturierte Stiftung im Ausland ist in vielen Fällen ein sehr gutes Instrument, Ihre individuellen Vorstellungen der Vermögensnachfolge zu verwirklichen.