Unsere Lösung - Teil 2


Vermögensmanagement

Stiftungsmanagement

Die Stiftung und das Stiftungsvermögen sollen langfristig in Ihrem Sinne bewirtschaftet werden. Wir stellen sicher, dass das auch funktioniert...

In der Regel übernimmt ein von uns vorgeschlagenes Treuhandbüro die Rolle eines operativ geschäftsführenden Stiftungsvorstandes. Dieser setzt das Begünstigungs- und Anlagemanagement der Stiftung im Sinne des dokumentierten Stifterwillens um.

Dabei werden die von Ihnen als Stifter in der Stiftungsurkunde, der Zusatzurkunde und in Reglementen gesetzten detaillierten Anlage- und Begünstigungswünsche langfristig verfolgt.

Die Amtszeit des Stiftungsvorstandes ist begrenzt und kann seitens der Aufsichtsorgane der Stiftung verlängert werden. Auf diese Weise wird einerseits die operative Unabhängigkeit des Stiftungsvorstands von den Mitgliedern der Stifterfamilie, andererseits aber auch eine laufend wirksame Kontrolle des Stiftungsvorstandes sichergestellt.

Der Stiftungsvorstand wird in Bezug auf die Einhaltung des Stifterwillens, der organisatorischen Vorgaben und auch hinsichtlich seiner Honorarabrechnungen durch die Vermögensschutz AG als Aufsichtsorgan überwacht.

Die Vermögensschutz AG als Stiftungsprotector behält das große Ganze auch nach der Stiftungserrichtung fest im Blick. Sollten sich die steuerlichen, rechtlichen, politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Wohnsitzländern der Begünstigten oder im Sitzland der Stiftung ändern, bereitet sie angemessene Anpassungsmaßnahmen der Stiftung vor. Sie stellt eine IT-Infrastruktur bereit, die auch den vom Stifter ausgewählten Stiftungsbegünstigten eine laufende Einsichtnahme in das Stiftungsgeschehen gestattet.

Eine von uns eigens entwickelte und ausführlich schriftlich dokumentierte Stiftungs-Governance Richtlinie stellt zusammen mit der vom Stifter gesetzten Stiftungsurkunde, der Zusatzurkunde und den Reglementen ein interessenkonfliktfreies, generationsübergreifend tragfähiges Stiftungsmanagement seitens des operativen Stiftungsvorstandes sicher.

Auch die Tätigkeit von uns als Protector kann seitens der Familienangehörigen im Bedarfsfalle sachgerecht und unter Einhaltung von entsprechenden Fristen abgelöst werden: bei uns gibt es keine „Mandate für die Ewigkeit“ und keine zeitlich unbefristeten Abhängigkeiten des Familienvermögens von einzelnen Akteuren.

Dies bedeutet insgesamt, dass bei allen Entscheidungen und bei der Weiterentwicklung der Stiftungsstruktur über die Zeit stets ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Kontrolle aller handelnden Personen besteht.

Auch nach dem Tod des Stifters können sich so keine Ineffizienzen einschleichen. Etwa drohenden unbotmäßigen Begehrlichkeiten in Bezug auf das Stiftungsvermögen wird sachgerecht und nachvollziehbar vorgebeugt, wo auch immer sie sich ergeben könnten.

Zudem können Sie als Stifter, später auch die Familienmitglieder, jederzeit zeitweise oder dauerhaft einen sogenannten Stiftungsaufsichtsrat einsetzen, deren Mitglieder Sie als Stifter unter Einhaltung bestimmter steuerlicher Vorgaben aus Deutschland selbst bestimmen. In einen solche Aufsichtsrat können auch ein oder mehrere Familienmitglieder Einsitz nehmen.

Alle Stiftungsorgane und Stiftungsdienstleister erbringen ihre Tätigkeit für die Stiftung auf transparente Weise auf der Grundlage von konkreten und vollständigen Dienstleistungsverträgen, die häufig Dienstleistungspauschalen vorsehen und vor der Stiftungserrichtung offen gelegt werden.

Die Einhaltung der Verträge durch Organmitglieder und Stiftungsdienstleister wie z.B. Buchhaltungsdienstleistern, Banken und Vermögensverwaltern wird stets kontrolliert.

Jährlich erstellen die Stiftungsorgane ausführliche Buchhaltungs- und Tätigkeitberichte zur Einsichtnahme durch die vom Stifter ausgewählten Begünstigten. In der Regel werden auch jährliche Gespräche mit der Stifterfamilie geführt, um mögliche künftige Anpassungen der Stiftung, weitere Vermögensüberführungen oder auch Maßnahmen aufgrund von Veränderungen in den politischen, wirtschaftlichen und persönlichen Umständen der Familienmitglieder und/oder der Stiftung zu erörtern.

Unsere Lösungsangebote entwickeln wir für Sie im Rahmen unserer Stiftungsstrukturierung.

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Zürcherstrasse 139
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