Unsere Lösung - Teil 2


Vermögensmanagement

Vermögensmanagement

Sie wünschen, dass das Familienvermögen und die von Ihnen errichtete Stiftung anschliessend langfristig in Ihrem Sinne bewirtschaftet wird.

Wir übernehmen in der Regel als geschäftsführender Stiftungsvorstand das Begünstigungs- und Anlagemanagement Ihres Familienvermögens. Wir handeln als strategisch denkende Stiftungsmanager in Ihrem Sinne und behalten das grosse Ganze auch nach der Stiftungserrichtung im Blick. Dabei werden die von Ihnen gesetzten Anlage- und Begünstigungswünsche langfristig und vertrauensvoll umgesetzt.

Von uns für die Stiftung ausgeübte Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamentsvollstreckungsmandate stellen die sachgerechte Handlungsfähigkeit im Bereich des Anlagemanagements und der Begünstigtenversorgung auch dann sicher, wenn Familienmitglieder von Unfällen oder Krankheiten betroffen sind.

Bei der Ausübung unserer Tätigkeit werden wir langfristig von einem Stiftungsaufsichtsrat überwacht, deren Mitglieder Sie als Kunde bestimmen. Bei Stiftungen mit einer überschaubaren Vermögens- oder Begünstigungstruktur bieten wir auch eine Management-Variante an, bei der wir alternativ als Protector der Familienstiftung fungieren.

Eine ausgewogene Stiftungs-Governance stellt in jedem Falle sicher, das bei allen Entscheidungen und bei der Weiterentwicklung der Stiftungsstruktur über die Zeit stets ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Kontrolle aller handelnden Personen besteht.

Alle vorstehenden Dienstleistungen werden durch die Verwaltungsräte, Prokuristen und Mitarbeiter der Vermögensschutz Gierhake AG ausschliesslich am Stiftungsstandort Gamprin-Bendern in Liechtenstein erbracht.

Ergänzend werden solche Tätigkeiten, die dem liechtensteinischen Treuhandgesetz unterliegen, wie die Führung der Stiftungsbuchhaltung, die Stellung einer sog. 180a-Person und andere eher administrative Tätigkeiten bedarfsbezogen von konzessionierten Treuhandunternehmen in Liechtenstein erbracht, mit denen die Vermögensschutz Gierhake AG seit Jahren erfolgreich zusammenarbeitet.

Die Foundation Governance Regeln der Vermögensschutz Gierhake AG sehen - wie bei deutschen Aktiengesellschaften - Amtszeiten von 5 Jahren für den Stiftungsvorstand vor. Auf diese Weise wird einerseits die operative Unabhängigkeit des Stiftungsvorstands, andererseits aber auch eine wirksame Kontrolle des Stiftungsvorstandes in regelmässigen Abständen sichergestellt.

Unsere Lösungsangebote entwickeln wir für Sie im Rahmen unserer Vermögensstrukturierung.

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Kontakt

Vermögensschutz AG
Zürcherstrasse 139
CH-8645 Rapperswil-Jona

Vermögensschutz Gierhake AG
Rhigass 1
LI-9487 Gamprin-Bendern

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