Richtig gestaltete Stiftungen im Ausland gewährleisten einen individuellen Vermögensschutz. Wir wissen, wie man das macht...
Sie wünschen sich eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand. Sie möchten nicht „von Berater zu Berater geschickt werden“.
Ausgangspunkt der Stiftungsstrukturierung ist deswegen eine erste persönliche Bestandsaufnahme im Bereich Ihrer Schutzziele, Ihrer Familiensituation und Ihrer Vermögenssituation. Dies sollte gegenüber einem einzigen Ansprechpartner erfolgen, der einen Überblick über die Gesamtsituation hat und behält. Wir überschauen aufgrund unserer interdisziplinären und grenzüberschreitenden Ausbildung die Gesamtkomplexität wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerlicher, unternehmerischer, psychologischer und ggf. auch medizinischer Fragestellungen im Stiftungskontext.
Nach der verschlüsselten Rücksendung eines kurzen Fragebogens erstellen wir für Sie kostenlos eine erste konkrete Einschätzung, ob eine Stiftungskonzeption zu Ihren Zielen passen könnte. Außerdem erhalten Sie eine szenarioorientierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die alle zu erwartenden einmaligen und laufenden Kosten- und Steuerbelastungskomponenten auf allen Ebenen (Familienangehörige, Stiftungsorgane, Stiftungsverwaltung, Finanzdienstleister, Finanzprodukte) berücksichtigt und auch generationsübergreifend darstellt.
Derzeit betreuen wir nur Interessenten mit einem vorhandenen oder kurzfristig angestrebten liquiden Vermögen von mindestens 3 Mio. Euro.
Dies deshalb, weil man nach unserer Einschätzung nur mit Hilfe von liquiden Anlagen, nicht aber mit Immobilien- oder Beteiligungsvermögen in Deutschland einen substanziellen Vermögensschutz erreichen kann. Nur mit liquiden Mitteln ist nach unserer Einschätzung ein hinreichender Schutz des Vermögens und der Familie unter weitgehender Vermeidung von politischen und wirtschaftlichen Vermögenskonzentrationen sowie von privaten und unternehmerischen Haftungsrisiken im Wohnsitzland erzielbar.
Liegt eine beidseitig positive Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten vor, führen wir über Videokonferenzsysteme auf der Grundlage einer konkreten Mandatsvereinbarung meist ein erstes Beratungsgespräch mit Ihnen. In diesem lernen wir uns kennen, beantworten Ihre zweifellos vorhandenen ersten Fragen und erörtern einen konkreten individuellen Lösungsvorschlag in Form der Ausgestaltung einer zumeist liechtensteinischen Stiftung und eines Vermögensüberführungskonzeptes.
Findet der entwickelte Vorschlag Ihr grundsätzliches Interesse, entwickeln wir mit Ihnen eine für Ihre Zwecke bestmöglich geeignete Stiftungsdokumentation und begleiten Sie in zumeist mehreren Gesprächen bei der konkreten weiteren Ausgestaltung der Stiftung. Hierbei werden Ihre genauen Vorstellungen individuell umgesetzt.
Für die Umsetzung des Stiftungsgeschäftes werden dann anschliessend geeignete Treuhänder und Banken im Sitzland der Stiftung vorgeschlagen. Es wird ein bewährtes Konzept zur künftigen Überwachung der Einhaltung Ihrer Vorgaben mit „Checks and Balances“ thematisiert. Auch wird eine sachgerechte Anlagestrategie für das künftige Stiftungsvermögen zur Verfolgung der Stiftungszwecke vorgestellt.
Das vorhandene Vermögen wird auf mehrere verschiedene Weisen von einem oder mehreren Familienmitgliedern auf die Stiftung übertragen. Hierbei werden unnötige Steuerbelastungen vermieden und bestehende Vermögens- und Eigentumskonzentrationen im Wohnsitzland abgebaut. Das vorhandene Familienvermögen wird damit langfristig auch gegen politische, volkswirtschaftliche, unternehmerische und private Risiken abgesichert.
In manchen Fällen wird fremdvermietetes Immobilienvermögen in Deutschland verkauft und die Verkaufserlöse auf die Stiftung übertragen. Dort wird dieses dann in weltweit gestreute, liquide und einfach zu verwaltende Anlagen investiert und unter Vermeidung von Gegenparteirisiken in Anlagedepots innerhalb und ausserhalb des Bankensystems verwahrt.
Für viele Stifter gilt ähnliches für vorhandene unternehmerische Beteiligungen. Um Vermögen bestmöglich zu schützen, lösen viele Stifter zumindest das für die langfristige Versorgung der Familie erforderliche Vermögen endgültig aus dem Haftungsumfeld der deutschen Firma heraus. Hierzu stehen mit der Ausschüttung von Erträgen, der Rückdeckung von Pensionszusagen geschäftsführender Gesellschafter und natürlich auch einem Anteilsverkauf an Dritte verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, deren Umsetzung im Regelfalle von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Deutschland begleitet werden.
Auf diese Weise werden die Einflüsse unternehmerischer Risiken, von Haftungsrisiken und politischen Risiken auf Ihr Privatvermögen schrittweise wirksam reduziert.
Künftige Wertsteigerungen des Familienvermögens in den nächsten Jahren und Jahrzehnten können dann nicht mehr die Freiheit und geopolitische Mobilität der Familienmitglieder dadurch begrenzen, dass diese in Deutschland Gegenstand einer Wegzugsbesteuerung werden. Auch sind diese Wertsteigerungen künftig vollständig erbschaftsteuerfrei. Dies deshalb, weil sich diese Wertsteigerungen künftig auf Ebene der Stiftung vollziehen und diese – über die Zeit häufig erheblichen – Wertzuwächse nicht mehr den Familienangehörigen steuerlich und haftungsrechtlich zugerechnet werden.
Ein typischer Stiftungsgründungsprozess dauert normalerweise zwischen 3 und 6 Monaten, die durch eine Vielzahl von Kontakten und Videokonferenzen zur Stiftungsausgestaltung geprägt sind. Eine zwischen uns und Ihnen getroffene schriftliche Mandatsvereinbarung sieht vor, dass Sie und wir den Strukturierungsprozess jederzeit abbrechen können, wenn sich herausstellen sollte, dass eine Stiftung für Sie doch keine geeignete Lösung ist oder dass sich das für die Errichtung einer Stiftung erforderliche Grundvertrauen zwischen uns und Ihnen als mögliche künftige Stiftungsbeteiligte nicht einstellt.