Nachhaltigkeit
Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Aufgrund bestehender EU-Vorschriften und künftig auch im EWR geltender gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a und Abs. 2 VERORDNUNG (EU) 2019/2088) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich großes Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund bestehender und anstehender bürokratischer Rahmenbedingungen nicht mit unseren originären Pflichten als regulierter Versicherungsmakler und Stiftungsmanager vereinbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile können wir folglich derzeit keine öffentliche Erklärung abgeben, dass und in welcher Art und Weise wir die mit unseren Investitionsentscheidungen verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite bekanntzugeben dass wir diese bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b VERORDNUNG (EU) 2019/2088).
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 VERORDNUNG (EU) 2019/2088)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 VERORDNUNG (EU) 2019/2088) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Durch die überwiegende Nutzung von Fonds (insbesondere ETFs) werden die Anlagen so breit diversifiziert, dass mögliche Nachhaltigkeitsrisiken, die von einzelnen Unternehmen ausgehen können, einen nur noch marginalen Teil des Gesamtportfolios ausmachen und so mögliche Nachhaltigkeitsrisiken begrenzt werden. Im Aktienteil der Portfolios der von uns als Organ mitgeführten Stiftungen und der vermittelten Versicherungsverträge mit Anlagecharakter sind durch die Nutzung von ETFs und anderen Fonds in der Regel über 5.000 verschiedene Unternehmen vertreten.
Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass die von uns geführten Rechtsträger und unsere Kunden über ihre Versicherungsverträge in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unseres Teams und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 VERORDNUNG (EU) 2019/2088).