Vergütung
Vermögensstrukturierung
Die Dienstleistung der Vermögensstrukturierung wird durch unsere Schweizer Gesellschaft Vermögensschutz AG erbracht. Sie umfasst die wirtschaftliche Beratung in der Ausgestaltung eines oder mehrerer grenzüberschreitender Stiftungsgeschäfte und die Erstellung eines Vermögensüberführungskonzeptes auf die Stiftung. Die Gesellschaft ist nach schweizer Recht zur Erbringung von wirtschafts-, rechts- und steuerberatenden Tätigkeiten befugt. Zudem verfügt sie über eine Zulassung zur gelegentlichen und vorübergehenden grenzüberschreitenden steuerberatenden Tätigkeit in Deutschland gem. § 3a StBerG. Gleichwohl wird Interessenten empfohlen, eigene Rechts- und Steuerberater ihres Vertrauens in die Stiftungsausgestaltung einzubeziehen.
Die Vergütung der im Bereich der Vermögensstrukturierung erbrachten Beratungsleistungen erfolgt zunächst auf Aufwandsbasis zu einem Stundensatz von 450 Euro. Wird in weiterer Folge die Bereitstellung einer individuellen Stiftungsdokumentation und von Vermögensaustattungsverträgen seitens des Kunden gewünscht, fällt eine erste Vergütungspauschale an.
Entscheidet sich der Kunde für die Errichtung einer liechtensteinischen Familienstiftung, so wird für die Begleitung des Gründungs- und der Vermögensüberführungsprozesse eine Einrichtungsgebühr von 0,7% fällig, die jedoch prozentual mit der Höhe des übertragenen Stiftungsvermögens (Rabattstaffel) absinkt und bei großen Vermögen noch 0,25% beträgt. Bei späteren Vermögensüberführungen werden bereits übertragene Vermögenstranchen bei der Berechnung neuer Einrichtungsgebühren berücksichtigt.
Alle im Vorfeld der Errichtung bereits an die Vermögensschutz AG bezahlten Honorare und Pauschalen werden auf diese Einrichtungsgebühr angerechnet.
Vermögensmanagement
Die Dienstleistung des Stiftungsmanagements durch die Stellung von Organfunktionen in liechtensteinischen Stiftungen wird durch unsere liechtensteinische Gesellschaft Vermögensschutz Gierhake AG, Gamprin-Bendern, erbracht. Sie verfügt über eine Gewerbebewilligung zur Übernahme von Organfunktionen und eine Versicherungsmaklerzulassung im Bereich privat platzierter fondsgebundener Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die gelegentlich im Bereich von Vermögensüberführungsprozessen zwischen Familienmitgliedern oder auf Familienstiftungen zum Einsatz kommen. In ihren Tätigkeitsfeldern unterliegt sie einer formalen Regulierung durch die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA).
Unsere Vergütung ist im Bereich des laufenden Stiftungsmanagements so gestaltet, dass es nicht zu schädlichen Interessenkonflikten kommen kann, wie sie leider in der Finanz- und Treuhandbranche die Norm sind. Das bedeutet, dass wir hinsichtlich der beauftragten Dienstleister (z.B. Treuhänder, Vermögens- und Immobilienverwalter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen) völlig frei sind. Wir nehmen keinerlei Provisionen, Kommissionen oder „Kickbacks“ von Finanzdienstleistern und lehnen auch Performance Fees (Gewinnbeteiligungen) ab, weil sie für Mandanten teuer sind und risikoerhöhende Anreize für das Stiftungsmanagement setzen würden. Auch Stundenlöhne lehnen wir für unsere eigene Vergütung ab, weil Sie den Fehlanreiz setzen würden, möglichst viele Mitarbeiter unserer Gesellschaft auf Kosten der Stiftung zu beschäftigen. Wir übernehmen Organmandate in der Regel für die in der Stiftungsurkunde geregelten Amtszeiten von fünf Jahren, die anschliessend von den zuständigen Aufsichtsorganen der Stiftung um weitere Amtszeiten verlängert werden können.
Unsere Vergütungsform ist einfach. Sie erfolgt in Form einer “Assets-under-Management-Fee”, also einer jährlichen Gebühr in Abhängigkeit von der Höhe des verwalteten Vermögens.
Wir betreuen Stiftungen ab einem liquiden Vermögen von rd. 3 Mio. Euro (*) und berechnen eine jährlichen Stiftungsmanagement-Gebühr von 0,70% des Stiftungsvermögens. Diese Gebühr sinkt prozentual mit der Höhe des Stiftungsvermögens (Rabattstaffel) und fällt bei sehr großen Vermögen auf dann noch 0,25%.
(*) Unser angesetztes Mindeststiftungsvermögen ist der Tatsache geschuldet, das uns derzeit besonders viele Neukundenanfragen erreichen, die wir andernfalls kapazitätsmäßig nicht mehr mit unseren Qualitätsmassstäben bewältigen könnten. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.