Sie beschäftigt, dass Ihr Privatvermögen laufend unternehmerischen Haftungsrisiken ausgesetzt ist. Etwa weil Sie persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft sind, als Organ einer Kapitalgesellschaft handeln oder Sie persönliche Bürgschaften für Geschäfte Ihrer Unternehmen im In- und/oder Ausland übernommen haben.
Sie möchten, dass Ihr Familienvermögen rechtzeitig vor dem Zugriff Dritter geschützt wird, bevor sich unternehmerische Haftungsrisiken manifestieren können.
Vielleicht benötigen Sie auch im privaten Bereich Vermögensschutz-Konzepte, um Schäden vom Familienvermögen abzuwenden. Sie möchten, dass Schäden für Ihr Familienvermögen durch im Erbfall in Geld abzufindende Pflichtteilsansprüche verhindert werden.
Sie möchten, dass Ihr Familienvermögen auch im Scheidungsfall nicht durch ebenfalls in Geld abzufindende Güterstandsausgleichsansprüche geschädigt wird.